Arbeitssicherheit (SiGe-Ko)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Bauherrenpflicht auf Baustellen übernehmen wir - gemäß der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 - die Tätigkeit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß RAB 30-32.

Durch die Erfahrung aus mehr als 24-jähriger Bauleitungstätigkeit in allen Hochbaubereichen werden die jeweiligen Bauabläufe sicherheitsrelevant vor Ausführung besprochen, dokumentiert und koordiniert, um Gefahrenquellen auszuschalten.